USB-C als einheitlicher Ladeanschluss in der EU ab 2024 verpflichtend

Betroffen sind Smartphones, Tablets, Notebooks und mehr

Das Thema ist schon lange im Gespräch gewesen: USB-C soll in der EU als einheitlicher Ladeanschluss an diversen Geräten dienen. Jetzt hat das EU-Parlament den Plänen sozusagen das letzte Siegel verliehen. Ab 2024 wird USB-C verpflichtend als Ladeanschluss für Mobiltelefone, also Smartphones und Feature Phones, Tablets und Kameras. Ab 2026 dehnt man diese Beschränkung dann auch auf Notebooks aus. Mit dem Gesetz möchte man die Interoperabilität steigern, sodass Verbraucher ihre Ladegeräte an möglichst vielen Geräten nutzen können. Das soll den Elektroschrott reduzieren.

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Ob diese Annahme realistisch ist, ist freilich eine andere Frage. Denn auch wenn formal der gleiche Anschluss, das auserkorene USB-C, vorhanden ist, kann es erhebliche Unterschiede bei etwa der Leistung geben. Schnellladetechnologien sind hier ein besonderes Stichwort. Die Richtlinien treffen im Übrigen auch Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, tragbare Videospielkonsolen, Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse, tragbare Navigationssysteme sowie Ohrhörer. Bei Laptops sind Modelle betroffen, die kabelgebunden mit bis zu 100 Watt geladen werden.

Das EU-Parlament hat auch festgehalten, dass spezielle Labels die Kunden darüber aufklären sollen, welche Ladespezifikationen die jeweiligen Geräte mitbringen. So will man sicherlich über die möglichen Schnellladetechniken aufklären. Zuvor hatte insbesondere Apple gegen das neue Gesetz lobbyiert, da man natürlich nicht seinen Lightning-Port an den iPhones aufgeben wollte. Ab spätestens 2024 wird Apple nun aber zwangsläufig diesen Weg gehen müssen.

Quelle: EU-Parlament

André Westphal

Redakteur

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