AVM: Hersteller von Fritz!-Produkten zahlt eine Millionenstrafe

15,8 Mio. Strafe wegen unerlaubter Preisbindungen

Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen die Berliner Netzwerkspezialisten von AVM eingestellt. Dafür verpflichtet sich der Hersteller, ein Bußgeld über 15,8 Mio. Euro zu zahlen. So hatten die Wettbewerbshüter dem Unternehmen hinter den bekannten Fritz!Boxen vorgeworfen, Preisbindungen zu nutzen. Derartige Absprachen konnten am Ende auch laut dem Bundeskartellamt nachgewiesen werden.

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Demnach habe AVM mindestens sechs Händlern gegenüber Mindestverkaufspreise festgelegt. Dadurch konnten diese die Router, Repeater und Co. nicht in besonderen Deals anbieten. Auch der Wettbewerb der Händler untereinander ist auf diese Weise unterbunden worden. Offenbar zeigte sich AVM aber einsichtig, denn man beendete das Verfahren einvernehmlich. Deswegen fiel das Bußgeld nicht noch höher aus. Die beteiligten Händler hatten Glück und müssen nichts zahlen.

AVM dreht sich das Ganze dennoch zurecht und behauptet, man habe mit den Preisbindungen gar nicht dem Wettbewerb schaden, sondern ihn erhalten wollen. So habe man den stationären Handel unterstützen und nicht gegenüber dem Online-Handel im Nachteil sehen wollen. Kleinere Händler konnten Produkte zu günstigen Einkaufspreisen für ihren beratungsintensiven stationären Handel erwerben. Der Online-Verkauf zu diesen Konditionen war dann aber nicht vorgesehen. Nach Auffassung des Bundeskartellamtes war das allerdings in dieser Form nicht zulässig.

So sei es nicht AVMs Aufgabe und Recht, bestimmte Formen des Handels zu unterstützen und andere zu benachteiligen.Die Endverbraucherpreise der Händler wurden von AVM-Mitarbeitenden fortlaufend beobachtet, wobei neben Recherchen im stationären Handel und Preisvergleichsdiensten im Internet mindestens seit Mitte 2019 eine spezielle Software verwendet wurde. In vielen Fällen sagten die Händler nach Interventionen von AVM eine Erhöhung der von AVM beanstandeten Endverbraucherpreise zu bzw. passten ihre Endverbraucherpreise nach oben an.

Quelle: Bundeskartellamt

André Westphal

Redakteur

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