
1&1 hat vor dem Landgericht Koblenz eine rechtliche Niederlage gegen die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erlitten. So hatten die Verbraucherschützer den Telekommunikationsanbieter wegen irreführender Werbung verklagt. Denn auf der Website wurde beim Verfügbarkeitstest von High-Speed-Internet ein Angebot suggeriert, das praktisch gar nicht möglich gewesen ist.
So erweckte die Website von 1&1 den Eindruck, dass auch Kunden mit Kupferleitung Glasfaser buchen könnten. Es war dann von einem „Glasfaser-DSL-Tarif“ die Rede. Streng genommen ist 1&1 im Übrigen mit solchen Taktiken nicht alleine. Auch Vodafone wirbt z. B. gerne für sein „Kabel-Glasfaser-Netz“. Doch bleiben wir bei 1&1: Nach Verbraucherbeschwerden reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband Klage ein. Das Landgericht Koblenz hat den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht wegen Irreführung bestätigt.
So konnten Verbraucher explizit über die Website von 1&1 prüfen, ob bei ihnen Glasfaser für den Haushalt angeboten wird. Am Ende tauchte auch dann ein grüner Haken auf, wenn nur DSL geliefert werden konnte. 1&1 bezeichnete das dann diffus als „1&1 Glasfaser-DSL-Anschluss“. Letzten Endes handelte es sich um althergebrachte DSL-Tarife, die es seit Jahrzehnten gibt. Das Landgericht bestätigte daher eben auch die Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands, dass dies hochgradig irreführend sei.
Zwar wies 1&1 im Kleingedruckten darauf hin, dass „Glasfaser-DSL“ nicht für echte Glasfaser-Tarife steht, das glich die zunächst durchgeführte Irreführung der Verbraucher jedoch nicht aus. Das Urteil des Landgerichts ist aber noch nicht rechtskräftig. 1&1 ist schon in Berufung gegangen und will in der nächsthöheren Instanz noch einmal sein Glück versuchen.
Neueste Kommentare
19. Oktober 2025
19. Oktober 2025
19. Oktober 2025
19. Oktober 2025
11. Oktober 2025
10. Oktober 2025