Die von Apple beim Landgericht Düsseldorf gegen Samsung erwirkte Einstweilige Verfügung bleibt – zumindest vorerst – bestehen. Damit ist es Samsung auch weiterhin untersagt sein Galaxy Tab 10.1 in Deutschland einzuführen und zu vertreiben. Samsung wollte die am 9. August erlassene Einstweilige Verfügung außer Kraft setzen lassen, allerdings entschied die Richterin erneut zugunsten von Apple. Damit bleibt die Verfügung bis zum 9. September in Kraft. Dann soll die entgültige Urteilsverkündung erfolgen.
Quelle: Heise Online
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