Nachdem Samsung vor dem Düsseldorfer Landgericht gegen Apple unterlag, geht es nun vor das Oberlandesgericht Düsseldorf. Samsung legte gegen das Urteil des Düsseldorfer Landesgerichts Berufung ein. Dieses sah es als erwiesen an, dass die Galaxy Tab Tablet-PCs des koreanischen Unternehmens dem iPad von Apple zu ähnlich sind und somit dessen geschütztes Geschmacksmuster verletzen. Samsung hat die Berufung bislang noch nicht begründet und muss dies innerhalb der nächsten zwei Monate nachholen. Danach hat Apple die Möglichkeit zur Erwiderung und im Anschluss daran wird der Termin zur mündlichen Verhandlung festgelegt.
Quelle: HardTecs4U

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