
Apple konnte sich vor dem Düsseldorfer Landgericht gegen Samsung durchsetzen. Dabei sah es das Gericht als erwiesen an, dass Samsungs Galaxy Tab Tablet-PCs dem iPad äußerlich zu ähnlich sind und damit das von Apple geschützte Geschmacksmuster verletzen. Damit bekräftigte das Düsseldorfer Landgericht nochmals die von Apple gegen Samsung erwirkte Einstweilige Verfügung, die neben dem Galaxy Tab 10.1 mittlerweile auch das 7.7 betrifft. Samsung ist somit in Deutschland der Vertrieb seiner Galaxy Tab Tablet-PCs untersagt. Das koreanische Unternehmen hat mittlerweile angekündigt in Berufung zu gehen.
Vielen Dank an unser Community-Mitglied „Iruwen“ für den Hinweis zu dieser News.
Quelle: sueddeutsche.de
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