Ein Gericht in London hat diese Woche in einem Patentstreit zwischen HTC und Apple für den taiwanesischen Hersteller entschieden. Demnach liegt keine Verletzung von vier Patenten vor, die Apple für sich beansprucht. Es ging hier u.a. um die „slide-to-unlock“ Technik des Entsperrens. Nach Ansicht des Richters ist dies eine naheliegende
Weiterentwicklung einer ähnlichen Funktion eines alten Handys aus Schweden.
Allerdings hätte das Entsperren-Feature
von HTC gegen die Patente von Apple verstoßen, wenn es da nicht schon das Neonode N1
2004 in Schweden gegeben hätte. Dieses Handy zeigte ein Vorhängeschloss auf dem Display mit dem Hinweis „nach rechts wischen zum Entsperren“. In einer späteren Version wurde der Text durch einen Pfeil ersetzt.
Richter Christopher Floyd entschied, dass die aktuellen Varianten des Entsperrens
die naheliegende Weiterentwicklung und Verbesserung dieses Features seien.
Zusätzlich zum Entsperren ging es um Apples Patente zum Scrollen durch Fotos, zum Wechsel des Alphabets und für Software, die es dem Anwender erlaubt, das Display an zwei Stellen gleichzeitig zu berühren (Multi-Touch). Das Gericht entschied, dass nur das Patent für Apples Foto-Management gültig sei, dies aber von HTC nicht verletzt wird. Die anderen drei Patente sind nach Ansicht des Richters gegenstandslos.
HTC hatte das Gerichtsverfahren in London vor einem Jahr eingeleitet, um die Patente in Europa für ungültig bzw. nicht durchsetzbar erklären zu lassen. Ein ähnliches Verfahren ist in Deutschland noch anhängig.
Quelle: Businessweek
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