Dass Konzerne am liebsten so wenig Steuern wie möglich abführen und dafür die kreativsten Tricks bemühen, ist gemeinhin bekannt. Kompliziert wird es, wenn Regierungen dabei noch aktiv mithelfen. Genau das wirft die EU-Kommission nun Irland vor: Das Land soll Apple bei der Versteuerung bevorzugt behandelt haben, so dass ein unfairer Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten entstanden sei. Es geht dabei um Regelungen aus den Jahren 1991 und 2007, die zwischen Apple und Irlands Steuerbehörden regeln, wie die Einnahmen zu behandeln seien.
Die EU-Kommission vermutet, dass besagte Regelungen Apple höchst individuelle Vorteile bei der Versteuerung der Einnahmen einbringen. Solche Vergünstigungen seien zwar beispielsweise gerechtfertigt, wenn es um Projekte gehe, welche der gesamten Europäischen Union zugute kämen, allerdings habe man erhebliche Zweifel daran, dass dies in diesem Fall zutreffe.
Innerhalb der nächsten Wochen will die EU-Kommission eine offizielle Abhandlung zum Thema Apple und Irland veröffentlichen, so dass sich Außenstehende dazu äußern können. Dann sollen die Untersuchungen in die nächste Phase gehen.
Quelle: EU-Kommission
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