Rambus gewinnt Berufung

Im Verfahren gegen Infineon u.a. vom Betrugsversuch freigesprochen

Rambus hat nach langem Verfahren einen nicht zu unterschätzenden Sieg gegen den deutschen Speicherhersteller Infineon errungen. Das Berufungsgericht entschied, die ursprünglichen Entscheidungen aus dem November 2001 gegen Rambus aufzuheben und gab das Verfahren zurück an das zuständige Bezirksgericht in Virginia. Damit ist nicht nur der Freispruch für Infineon aufgrund angeblicher Patentverletzungen hinfällig, Rambus muss auch weder die $350.000 Schadensersatz noch die inzwischen in Millionenhöhe aufgelaufenen Anwaltskosten von Infineon zahlen. Außerdem wurde Rambus von dem Betrugsvorwurf freigesprochen. Die Speicherhersteller hatten beklagt, dass Rambus während der Teilnahme an dem unabhängigien Gremium der Halbleiter-Industrie JEDEC nicht wie gefordert die eigenen Patente offengelegt hätte. Stattdessen hat Rambus später die anderen Hersteller verklagt, sie würden mit den im Rahmen der JEDEC verabschiedeten SDRAM-Standards gegen die in der Zwischenzeit von Rambus angemeldeten Patente verstoßen.

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Rambus versucht mit dem Verweis auf die eigenen Patente die anderen Speicherhersteller zu entsprechenden Lizenzzahlungen zu bewegen. Einige der Unternehmen wie Micron, Hynix und eben Infineon verwahren sich jedoch dagegen und verweisen dabei auf die Hersteller-übergreifenden Standards der JEDEC (Joint Electron Device Engineering Council). Wer keine Lizenzzahlungen leistet, wurde jedoch in der Vergangenheit postwendend von Rambus verklagt. Neben dem Verfahren gegen Infineon laufen z.B. auch die anderen Streitfälle mit Hynix und Micron noch.

Die jetzt vom Berufungsgericht getroffene Entscheidung könnte die Verfahren in eine komplett neue Richtung laufen lassen, nachdem Rambus bisher überwiegend Niederlagen einstecken musste. Der Richterspruch wurde u.a. damit begründet, dass die Vereinbarungen der JEDEC alles andere als eindeutig waren, die teilnehmenden Hersteller also gar nicht unbedingt all ihre Patentaktivitäten offen legen mussten. Eventuell sind die Patente von Rambus also doch legitim und damit gegenüber den anderen Speicherherstellern durchsetzbar.
Das Berufungsgericht entschied außerdem, dass die ursprüngliche Entscheidung nicht nach den korrekten rechtlichen Standards getroffen wurde. Deshalb wurde das Verfahren wieder an das Bezirksgericht zurück verwiesen.

Trotz allem untersucht derzeit auch die “Federal Trade Commission“, die Aufsichtsbehörde für die US-amerikanische Industrie, die Aktivitäten von Rambus während der Zeit bei der JEDEC auf eventuelle Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht.

Der Kurs der Rambus-Aktie stieg nach der Entscheidung gestern übrigens um über 50%. Auch heute ist bis zum jetzigen Zeitpunkt schon wieder ein Kursgewinn von über 10% zu verzeichnen.

Quelle: CNET News.com

Frank Schräer

Herausgeber, Chefredakteur und Webmaster

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