Gainward leitet gegen Actebis die Zwangsvollstreckung ein

(Auszug aus der Pressemitteilung)

Taipei – Hong Kong – Fremont – München – London – Malmö – Moskau – 25. Juli. 2003 – Gainward Co., Ltd., einer der führenden Hersteller hochleistungsfähiger 3D Grafik- und Home-Entertainment-Beschleunigern, kündigt an, dass mit Schriftsatz vom heutigen Tag gegen die Actebis Computer Deutschland GbmH die Zwangsvollstreckung in Höhe von € 30.000 eingeleitet wurde.

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Beantragt wurde ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß sowie ein Vorläufiges Zahlungsverbot an die Volksbank Hellweg und die Deutsche Bank in Soest. Mit dieser juristischen Notwendigkeit werden die Konten der Actebis so lange blockiert, bis die Actebis ihren gerichtlich festgestellten Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

“Das Verhalten der Actebis ist gedanklich nicht mehr nachvollziehbar”, bedauert Hans-Wolfram Tismer, Managing Director Gainward Europa. “Dies ist ein unwürdiger Einzelfall, der nicht nur ein schlechtes Licht auf Actebis wirft, sondern ein schlechtes Beispiel für die gesamte Branche abgibt.”

Nach einem Urteil vom Landsgericht Arnsberg vom 24.03.2003 mit Az 8 0 245/02 wurden Gainward € 29.118 wegen Lieferungen von Grafikarten zuzüglich Kosten zugesprochen. Diese Forderungen wurden von Actebis zu keinem Zeitpunkt bestritten.

Actebis hatte jedoch versucht mit fadenscheinigen Gegenforderungen aufzurechnen, die vom Gericht in vollem Umfang als unbegründet abgewiesen wurden. Zum einen argumentierte Actebis, man habe Ware an Gainward retourniert und keine Gutschriften erhalten, des Weiteren habe man Anspruch auf Lagerwertausgleich.

Richtig war jedoch, dass es sich bei den retournierten Grafikkarten in Wahrheit um Garantiefälle über einen Zeitraum von etwa einem Jahr handelte. Die Grafikkarten wurden von Gainward jedoch in kurzer Zeit repariert oder ausgetauscht und entsprechend an Actebis zurückgesendet. Die entsprechenden Abliefernachweise wurden dem Gericht vorgelegt. Auch der beanspruchte Lagerwertausgleich, welche Ware, welche Mengen, welche Rechnungen, welcher Betrag etc. konnte nicht einmal im Ansatz belegt werden. So ist es nicht verwunderlich, dass selbst nach über einem Jahr dem Gericht von Actebis noch immer keine schlüssigen Daten, die eine Gegenforderung begründen könnten, präsentiert wurden.

Gainward