AMD verklagt Intel

AMD: Intel hat Druck auf Partner ausgeübt, keine AMD-Produkte zu führen

AMD hat vor einem US-Bundesgericht des Staates Delaware eine kartellrechtliche Klage gegen Intel erhoben. Nach Ansicht von AMD hat Intel in rechtswidriger Weise seine Monopolstellung auf dem Markt für x86-Mikroprozessoren dadurch aufrechterhalten, dass es weltweit auf ihre Kunden einen Zwang ausgeübt hat, keine Geschäftsbeziehungen mit AMD einzugehen.

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Zu diesen Geschäftspartnern, von denen AMD in der Klageschrift 38 aus drei Kontinenten aufführt, gehören ”große Computerhersteller, kleine Systemhäuser, Großhändler und Einzelhändler”. Auf diese Unternehmen hätte Intel auf verschiedene Weise Zwang ausgeübt, der gegen das Kartellrecht der USA verstößt. Dies hätte zum Einen dazu geführt, dass diese Firmen keine AMD-Produkte mehr führen oder gar nicht erst in ihr Angebot aufnehmen. Dies sei nicht im Sinne der Kunden, weil deren Auswahlmöglichkeiten eingeschränkt würden. Zum Anderen würde dies die Computerpreise in die Höhe treiben.
AMD führt in der Klageschrift einige interessante Beispiele für Intels angeblichen Missbrauch seiner führenden Marktposition (mehr als 80% Marktanteil bei PC-Prozessoren) auf. Demnach hätte Intel z.B. an Sony einige Millionen US-Dollar gezahlt, damit diese nur noch Intel-Produkte verwenden. Daraufhin sank der Anteil von AMD bei Sony von 23% im Jahre 2002 auf jetzt Null Prozent.
Hewlett Packard dagegen wurde laut AMD ein vereinbarter Rabatt von Intel verwehrt, nachdem AMD in den HP-Vertrieb von Notebooks eingestiegen war.
Der damalige Compaq-Chef Michael Capellas habe 2000 gegenüber AMD den zuvor vereinbarten Bezug von AMD-Produkten mit den Worten ”man halte ihm eine Pistole an den Kopf” gestoppt, weil Intel Lieferungen von dringend benötigten Prozessoren zurückgehalten habe.
Außerdem habe Intel mit großen Einzelhändler Quotensysteme abgeschlossen, nach denen die Anbieter vorwiegend oder ausschließlich Systeme auf Intel-Basis führen. So ist AMD nach eigenen Angaben beispielsweise ”vollständig von der Belieferung des Unternehmens Mediamarkt ausgeschlossen”. Der Mediamarkt ist immerhin das größte Computereinzelhandelsunternehmen in Europa, auf das etwa 35% der Verkäufe im Einzelhandel in Deutschland entfällt.
Weiterhin wirft AMD Intel vor, AMD von der Diskussion von Hersteller-übergreifenen Industriestandard auszuschließen, um ihre Mitsprache zu verhindern. Und die von Intel angebotenen Compiler für die Software-Hersteller würden Funktionen enthalten, die ”die Leistungsfähigkeit der Programme herabsetzen, sofern diese auf einem Computer laufen, der mit einem AMD-Mikroprozessor betrieben wird”.

Kürzlich hatte bereits die japanische Kartellbehörde in einem ähnlichen Fall zu Gunsten von AMD und zu Ungunsten von Intel entschieden. Intel hat demnach gegen das japanische Kartellgesetz verstoßen, weil es PC-Hersteller Beschränkungen auferlegt hat, um ein Anwachsen von AMDs Marktanteilen zu verhindern. Dies seien rechtswidrige Geschäftspraktiken.
In Europa läuft derzeit ein Untersuchungsverfahren gegen Intel wegen möglicher ähnlicher Verstöße gegen das Kartellrecht. Die Europäische Kommission arbeitet hier mit den japanischen Behörden zusammen.

Weitere Informationen und von AMD aufgeführte Beispiele für Intels angebliche Verstöße gegen das US-Kartellrecht sind der ausführlichen deutschen Pressemitteilung zu entnehmen.

Quelle: E-Mail

Frank Schräer

Herausgeber, Chefredakteur und Webmaster

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