(Auszug aus der Pressemitteilung)
Mittwoch/Wednesday, 20. August 2008 – Das Landgericht Leipzig hat heute eine einstweilige Verfügung gegen die Firmen Gelid Solutions Limited, Hong Kong, und Caseking GmbH, Berlin erlassen. Das Gericht untersagte den beiden Firmen unter Androhnung von Ordnungsmitteln, Gehäuselüfter für PCs mit transparent-grünen Rotoren zu bewerben, einzuführen, auszuführen, anzubieten oder sonst in Verkehr zu bringen. Das Gericht gab damit einem Antrag der Xen Micro GmbH statt.
Gelid Solutions, die auf der Messe Games Convention gemeinsam mit der Firma Caseking ausstellen, hatten im Vorfeld der Messe angekündigt, in Deutschland schwarze Gehäuselüfter mit transparent-grünen Rotoren auf den Markt zu bringen. Xen Micro entwickelt und vertreibt unter der Marke NANOXIA selbst Gehäuselüfter mit transparent-grünen Rotoren und hatte in den Lüftern von Gelid Solutions eine Nachahmung seiner eigenen Lüfter gesehen.
Das Verbot gilt gemeinschaftsweit, d.h. für das gesamte Gebiet der EU. Das Gericht hat außerdem die Herausgabe aller Lüfter mit transparent-grünen Rotoren angeordnet, die sich im Besitz der beiden Firmen befinden. Die einstweilige Verfügung, die den Firmen Caseking und Gelid Solutions heute auf der Messe zugestellt wurde, ist eine vorläufige Entscheidung, die ohne mündliche Verhandlung ergangen ist und gegen die noch Widerspruch eingelegt werden kann.
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