Apple wollte sich in den USA über das United States Patent and Trademark Office (USPTO) die Bezeichung „Multi-Touch“ als Marke schützen lassen. Bereits 2007, bei der Einführung des ersten iPhones, stellte Apple einen entsprechenden Antrag. Damals wurde der Antrag abgelehnt, doch Apple leitete weitere Schritte ein, um sich die Bezeichung schützen zu lassen. Allerdings blieb es bei der Ablehnung. Die Begründung eines Anwalts des USPTO lautet, dass die Bezeichung „Multi-Touch“ generisch sei und allgemein Touchscreen-Techniken auf einer Vielzahl an Geräten beschreibe.
Das USPTO argumentiert der Begriff „Multi-Touch“ beschreibe nicht nur eine bestimmte Technik, sondern auch die Art der Bedienung durch den Anwender. Somit könne man Apple keine Marken- bzw. Namensrechte an dem Begriff gewähren.
Quelle: MacRumors
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