Gericht untersagt “Drosselkom”

Landgericht Köln entscheidet zugunsten der Verbraucher

Die Verbraucherzentrale NRW war gegen die Drosselungspläne der Deutschen Telekom vor Gericht gezogen. Am 30. Oktober 2013 hat das Landgericht Köln nun die Drosselungspläne des Konzerns für unzulässig erklärt. Zu den Hintergründen: Die Telekom möchte generell auch für Flatrates Volumenbeschränkungen einführen. Ist das tarifabhängige Volumen des jeweiligen Kundens im Monat überschritten, soll die Verbindung unabhängig von der gebuchten Geschwindigkeit auf 2 Mbit/s gedrosselt werden. Ausgenommen ist der Telekom-eigene Dienst Entertain.

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Die Verbraucherzentrale NRW nannte diese Pläne eine “unangemessene Benachteiligung” der Kunden – das Landgericht Köln stimmte dem zu und erklärte die Vertragsklauseln in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil für ungültig. Nun kann die Telekom natürlich Berufung einlegen und dann wird der Rechtsstreit vermutlich auch noch durch weitere Instanzen gehen. Immerhin haben die Verbraucherschützer aber schonmal einen ersten Sieg davongetragen.

Quelle: VerbraucherzentraleNRW

André Westphal

Redakteur

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