
Die Verbraucherzentrale NRW zog gegen die Drosselungspläne der Deutschen Telekom vor Gericht und bekam Recht: Die Telekom darf bestehenden Flatrates laut dem Landgericht Köln keine Drosselungsklauseln hinzufügen. Weitgehend rechnete man allerdings damit, dass der Kommunikationsdienstleister in Berufung gehen würde. Darauf verzichtet die Deutsche Telekom und reagiert stattdessen kreativ: In Zukunft will man den Begriff „Flatrate“ einfach für die gedrosselten Tarife streichen und direkt von Volumen-Angeboten sprechen. „Echte“ Flatrates soll es weiterhin geben, aber zu deutlich höheren Preisen als aktuell.
Einziger Trost: Die Drosselungen der Deutschen Telekom sollen erst ab 2015 in Kraft treten. Dies habe laut Sprechern des Unternehmens technische Gründe. Ab dann wird man die eigenen Angeboten auch stärker nach Volumentarifen und Flatrates fürs Festnetz segmentieren.
Quelle: FAZ
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