CCC mit Strafanzeige gegen Bundesregierung

Vorwurf: Verbotene geheimdienstliche Tätigkeit bzw Beihilfe dazu

Der Chaos Computer Club (CCC) hat Strafanzeige gegen die Bundesregierung gestellt. Das schließt Kanzlerin Angela Merkel sowie den Innenminister und die Leiter von BND, MAD und Verfassungsschutz ein. Man wirft den entsprechenden Personen verbotene geheimdienstliche Tätigkeit bzw. Beihilfe dazu vor. Unterstützung erhält der CCC von der Internationalen Liga für Menschenrechte. Jetzt liegt es in der Hand des Generalbundesanwaltes, weitere Schritte einzuleiten. Die Strafanzeige bezieht sich im Wesentlichen auf die NSA-Affäre und die geheime Kooperation der deutschen Regierung mit der US-Behörde.

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So wird der CCC der Bundesregierung vor “verbotene geheimdienstliche Agententätigkeiten” ausgeführt bzw. diese unterstützt zu haben. Man habe sich in der Regierung eine Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs und Strafvereitelung im Amt zuschulden kommen lassen. Der Chaos Computer Club zeigt sich “überzeugt, dass die Verantwortlichen in den Nachrichtendiensten und in der Bundesregierung die verbotenen geheimdienstlichen Tätigkeiten nicht nur geduldet, sondern aktiv und in erheblichem Umfang gefördert und somit Beihilfe geleistet haben.”

Konkret soll die Bundesregierung gegen die Paragraph 99 (verbotene geheimdienstliche Agententätigkeit), Paragraph 201ff. (Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs) und Paragraph 258 des Strafgesetzbuchs (Strafvereitelung) verstoßen haben. Dabei zeigt sich der CCC verwundert darüber, dass Ermittlungen nicht längst begonnen hätten. Der Jurist Julius Mittenzwei, zugleich Mitglied des CCC, schüttelt den Kopf. Denn es sei “nicht akzeptabel, dass die öffentlichen Stellen bislang kaum zur Aufklärung der geheimdienstlichen Machenschaften beigetragen haben, obwohl das Ausspähen vor aller Augen geschieht.“ Man sollte den Whistleblower Edward Snowden durch den Generalbundesanwalt als sachverständigen Zeuge laden, „mit freiem Geleit sowie wirksamen Schutz vor Auslieferung an die Vereinigten Staaten.“

Der deutsche Generalbundesanwalt Harald Range prüft nun zunächst die Strafanzeige. Ein formales Ermittlungsverfahren steht bisher aus. Sprecher der Regierung enthalten sich eines Kommentares.

Quelle: ChaosComputerClub

André Westphal

Redakteur

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