Verbraucherschützer verklagen Media Markt und Saturn wegen der PlayStation-5-Vorbestellungen

Einige Kunden sollen bis heute auf ihr Exemplar der Konsole warten

Die Sony PlayStation 5 ist im November 2020 erschienen. Seitdem ist die Konsole aber ausverkauft. Sind einmal kurzfristig Bestände bei einem Händler zu haben, dann sind sie in Sekundenschnelle vergriffen. Da greifen wohl auch Bots blitzschnell zu, denn auf dem Gebrauchtmarkt lässt sich die Konsole zu horrenden Preisen absetzen. Die aktuelle Situation hat sich zum einen durch die Lieferengpässe bei beispielsweise CPUs und GPUs ergeben, aber auch durch die chaotischen Vorbestellungen. Die Verbraucherzentrale Sachsen will da nun Media Markt und Saturn zur Verantwortung ziehen.

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Nachdem zunächst eine Unterlassungserklärung gefordert wurde, welche jedoch Media Markt und Saturn nicht abgeben wollten, geht es nun vorm Landgericht München in die nächste Runde. Da sich das Verfahren hinziehen kann, ist aber frühestens Ende 2021 bzw. Anfang 2022 mit einer Entscheidung zu rechnen. Dann besteht zudem noch die Möglichkeit für den Unterlegenen in Berufung zu gehen.

Beanstandet wurden da nun unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sowie “irreführende geschäftliche Handlungen” und “verbraucherschutzwidrige Praktiken”. So haben die Händler zu viele Vorbestellungen angenommen und konnten am Erscheinungstag nicht alle Kunden beliefern. Einige sollen wohl bis heute warten. Dennoch wurden aber die Rechnungsbeträge von 399 (PS5 Digital Edition) bzw. 499 Euro abgebucht. Das Pikante: Selbst mit der Abbuchung sei laut AGB kein Kaufvertrag zustande gekommen, wodurch auch kein Anspruch auf eine Lieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehe.

Die Verbraucherschützer halten das für rechtswidrig, zumal es aus Kundensicht keinerlei Sinn ergebe, eine Zahlung zu tätigen, wenn es keinen Vertrag gebe. Spätestens durch die Zahlungsaufforderung bzw. das Einziehen des Geldes sei sehr wohl ein Kaufvertrag bestätigt worden. Wer nun am Ende Recht bekommt, wird sich dann aber vor Gericht klären müssen. Sollte die Verbraucherzentrale obsiegen, müssten Media Markt und Saturn ihre AGB anpassen. Das würde als Präzedenzfall wohl auch viele andere Online-Shops betreffen, die ähnliche AGB einsetzen.

Quelle: Games Wirtschaft

André Westphal

Redakteur

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