EuGH: Konsolen-Hacks sind legal

Urteil schränkt aber die Umstände ein

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das Umgehen von Schutzmechanismen an Spielekonsolen unter bestimmten Umständen legal ist. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Hacks darauf abzielen illegale Kopien abzuspielen. Legal sind Konsolen-Hacks jedoch, wenn sie die Funktionalität des Geräts erweitern sollen, um beispielsweise neue Programme zu installieren. Wer also beispielsweise seine Konsole hackt, um Multimedia-Fähigkeiten hinzuzufügen, ist rechtlich gesehen in der EU auf der sicheren Seite und handelt legal.

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Der EuGH beschäftigte sich aufgrund eines Rechtsstreits in Italien mit der Thematik: Der Händler PC Box hatte Nintendo-Konsolen mit gehackter Firmware angeboten. Dadurch wurde möglich auf den Konsolen Homebrew-Anwendungen zu verwenden. Nintendo klagte und unterstellte PC Box Raubkopierern in die Hände zu spielen. PC Box wiederum argumentierte, es gehe darum die Multimedia-Fähigkeiten der Konsolen zu erweitern und somit keinerlei illegale Handlungen auszuführen.

Somit folgt der EuGH nun der Sicht von PC Box: Nintendo genießt nur Rechtsschutz, wenn Maßnahmen umgangen werden, welche „nicht genehmigte Handlungen der Vervielfältigung, öffentlichen Wiedergabe oder Zugänglichmachung von Werken oder Verbreitung von Werken verhindern oder unterbinden sollen“. Gleichzeitig dürfe man keine Handlungen untersagen, die lediglich legalen Zwecken dienen – wie die Installation von zusätzlicher Multimedia-Software.

Quelle: ZDNet

André Westphal

Redakteur

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