Infineon Etappensieg vs. Rambus

Gericht verwirft überwiegende Zahl der angeblichen Patentverletzungen

Es gibt neue, interessante Entwicklungen im Gerichtsverfahren zwischen der Rambus Inc. und der Infineon Technologies AG. Montag abend hat der Richter in diesem Prozess alle bis auf drei der von Rambus vorgebrachten Patentverletzungen verworfen. Rambus konnte nicht nachweisen, dass “Dutzende” ihrer SDRAM und DDR SDRAM Patente von Infineon verletzt würden.

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Der Richter wird frühestens Ende dieser Woche darüber entscheiden, ob die verbleibenden drei Forderungen von Rambus dazu ausreichen, den Prozess fortzuführen. Richter Robert Payne meinte darüberhinaus: Selbst wenn Infineon diese drei Patente verletzt hat, ist es noch nicht gesagt, dass man den deutschen Chiphersteller der “willentlichen” Patentverletzung schuldig befinden wird.

Das Gerichtsverfahren wurde angestrengt von Rambus, weil Infineon sich weigert, Lizenz- und Patentnutzungsgebühren für Speichertechnologien zu zahlen, auf die Rambus zahlreiche Patente besitzt. Neben Infineon weisen auch Micron Technologies und Hyundai Electronis die Forderungen zurück. Sie begründen dies u.a. damit, dass sich die Patente von Rambus auf einen Multiplex-Bus stützen, ein solcher aber von den anderen Herstellern nicht verwendet wird. Außerdem wird behauptet, dass einige Patente von Rambus auf Basis von Technologien angemeldet wurden, die Anfang der neunziger Jahre offen zwischen den Hersteller auf Konferenzen diskutiert und ausgetauscht wurden. Die Patente seien damit ungültig.
Um ein solches (eventuell langwieriges und teures) Gerichtsverfahren zu vermeiden, sind andere Speicherhersteller wie Samsung, Mitsubishi, NEC, Toshiba und Hitachi auf die Forderungen von Rambus eingegangen und leisten entsprechende Lizenzzahlungen.

Quelle: EBN

Frank Schräer

Herausgeber, Chefredakteur und Webmaster

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