AMD nimmt Stellung zu Intels Reaktion auf die Kartellrechtsklage vor U.S. Bezirksgericht

(Auszug aus der Pressemitteilung)

Sunnyvale, Kalifornien – 1. September 2005 – AMD (NYSE: AMD) veröffentlichte heute die folgende Stellungnahme zu Intels Reaktion auf die Kartellrechtsklage, die AMD am 27. Juni 2005 beim US-Bundesgericht des Bezirks Delaware eingereicht hatte. In der Klageschrift werden Intel Verletzungen des Kartellrechts vorgeworfen, die das Unternehmen vorsätzlich einsetzt, um dem fairen Wettbewerb zu schaden.

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„Intels Antwort ist nicht überraschend, bedenkt man, was sie zu verbergen suchen. Aber die Fakten, wonach ein illegaler Monopol-Missbrauch vorliegt, sind eindeutig und nicht zu leugnen“, erklärte Thomas M. McCoy, AMDs Executive Vice President, Legal Affairs and Chief Administrative Officer. „Intels gegen den Wettbewerb gerichtete Geschäftspraktiken sind Gegenstand genauer Prüfungen von Regierungen in aller Welt. So befand die japanische Wettbewerbskommission Intel der Verletzung von Kartellrechten für schuldig, die den Kunden Nachteile bringen und die direkt nachgewiesen werden konnten. Intel weigert sich weiterhin anzuerkennen, dass dieses Verhalten unrechtmäßig ist. Diese unrechtmäßigen Maßnahmen zwingen die Konsumenten, künstlich hochgehaltene Preise zu bezahlen und schränken die Wahlmöglichkeit ein, die besten am Markt verfügbaren Produkte zu erhalten.“

Am 27. Juni 2005 hat AMD bei dem US-Bundesgericht des Bezirks Delaware eine Kartellrechtsklage gegen Intel Corpo-ration („Intel“) gemäß §2 des Sherman Antitrust Act, den §§ 4 und 16 des Clayton Acts sowie den Bestimmungen des California Business and Professions Code erhoben. In der 48-seitigen Klageschrift wird detailliert beschrieben, wie Intel in rechtswidriger Weise seine Monopolstellung auf dem Markt für
x86-Mikroprozessoren dadurch aufrechterhalten hat, dass es weltweit auf ihre Kunden einen Zwang ausgeübt hat, keine Geschäftsbeziehungen mit AMD einzugehen. Der vollständige Text der Klage ist unter http://www.amd.com/breakfree abrufbar.

„Wir freuen uns darauf, unsere Beweise vor der gesamten Industrie und vor aller Welt darzulegen. Wir werden die Wahrheit auf den Tisch bringen, damit das Gericht entscheiden kann“, fuhr McCoy fort.

Die japanische Regierung bestätigte am 8. März 2005 Intels Wettbewerbsverletzungen, als die japanische Wettbewerbs-kommission (JFTC) empfahl, Sanktionen gegen Intel wegen seines gegen AMD gerichteten kartellrechtlichen Fehlverhaltens, einzuleiten. Intel hat sich entschlossen, gegen die Anschul-digungen keinen Einspruch zu erheben. AMD Japan hat ebenfalls zwei Klagen wegen Wettbewerbsverletzungen gegen Intel K.K., die japanische Tochter des Unternehmens am Tokyo High Court und Tokyo District Court eingereicht.

Erst kürzlich hat die Europäische Kommission – in Zusammen-arbeit mit nationalen Kartellbehörden – Büros von Intel sowie weiteren IT-Unternehmen, die Computer herstellen oder vermarkten, europaweit durchsucht. Diese Untersuchungen wurden im Zuge der Ermittlungen gegen Intel wegen Wett-bewerbsverletzungen durchgeführt.

Kartellbehörden in Südkorea ermitteln ebenfalls gegen Intel wegen seiner Marketing- und Rabattpraktiken. So wurden vorläufige Untersuchungen zur Vorbereitung einer Klage bei fünf südkoreanischen PC-Herstellern durchgeführt, die von Intel beliefert werden. Zudem wurde Intel aufgefordert, Einsicht in die entsprechenden Dokumente bis Ende August zu gewähren.

AMDs Position zum Thema “Fairer und offener Wettbewerb”
AMD steht zu fairem und offenem Wettbewerb sowie zu den Werten und den Auswahlmöglichkeiten, die dieser den Kunden zu bieten hat. Unternehmen und Konsumenten sollten die Freiheit haben, aus einer Palette von Wettbewerbsprodukten wählen zu können, die auf kontinuierlicher Innovation basieren und auf Märkten angeboten werden, deren Spielregeln alle Hersteller befolgen. Wenn die Kräfte des Marktes funktionieren, haben die Verbraucher die Wahl und alle Beteiligten gewinnen. Für mehr Informationen besuchen Sie bitte die Web-Seite http://www.amd.com/breakfree.