Einen juristischen Sieg hat der Druckerhersteller Epson gegen einen Konkurrenten errungen, der günstige Alternativpatronen anbietet. Auf dem Wege einer Patenklage konnte man erreichen, dass der britische Wiederverkäufer von kompatblen Patronen nicht nur einem Verkaufsstopp zustimmte, sondern obendrein Schadensersatz in unbekannter Höhe zahlen muss.
Betroffen sind Patronen mit dem Label „IMJet“ vom britischen Anbieter CybaHouse Diese dürfen nicht mehr importiert oder verkauft werden. Die Patronen stammen laut Epson von einem unbekannten chinesischen Hersteller.
Der Fall wurde mit CybaHouse und dem Tochterunternehmen Nutronic außergerichtlich geklärt. CybaHouse übernimmt dabei die Gerichtskosten und zahlt Schadensersatz in unbekannter Höhe. Laut Epson konnte man bereits gegen mehrere andere Anbieter günstiger Ersatzpatronen auf diese Weise vorgehen.
Hartware.net meint: Wenn ein Hersteller gegen Anbieter von alternativen Patronen vorgeht ist das nicht nur schlechte PR, sondern Schadet auch dem Geldbeutel der Kunden, deren Verbrauchskosten beim Drucken steigen und deren Patronenauswahl eingeschränkt wird.
Quelle: Heise
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