
In einer Pressemitteilung hat uns die Firma Susensoftware GmbH mitgeteilt, dass sich der Rechtsstreit mit dem Software-Giganten SAP fortsetzt. Nachdem das Landgericht Hamburg zwei Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SAP zur Überlassung und Pflege von Standardsoftware untersagt hatte, folgt nun der Weg zur nächsthöheren Instanz – dem Oberlandesgericht Hamburg (Az. 3 U 188/13). Dadurch ist das vorherige Urteil dann auch noch nicht rechtskräftig und SAP kann seine aktuellen Geschäftsbedingungen aufrecht erhalten.
Das Landgericht Hamburg hatte mit Urteil vom 25.10.2013 zwei Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SAP zur Überlassung und Pflege von Standardsoftware für rechtswidrig erklärt. Ins Laufen kam die Prüfung der AGB SAPs durch eine Klage der Susensoftware GmbH aus Herzogenrath. Laut eigenen Aussagen will Susensoftware kundenfreundlichere Regelungen für Nutzer erreichen. Es spielt aber natürlich in erster Linie eine Rolle, dass Susensoftware gerne SAPs Produkte „gebraucht“ weiterverkaufen möchte. Daran hat wiederum SAP kein Interesse, so dass der Rechtsstreit weiterhin seinen Lauf nimmt.
Quelle: E-Mail
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