Vorsicht ist besser als Nachsicht: Elektronik im Reisegepäck

Elektronische Geräte wie Smartphone oder Laptop gehören für viele Menschen ganz selbstverständlich ins Reisegepäck. Doch nicht immer ist die Mitnahme so unkompliziert, wie es scheint. Nicht jedes Gerät funktioniert im Ausland ohne Weiteres. Teure Elektronik ist in vielen Urlaubsländern attraktiv für Diebe. Beim Elektronikkauf im Ausland lauern manchmal Fallen. Und bei Ein- und Ausreise droht Ärger mit dem Zoll, wenn die passenden Unterlagen fehlen.

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Reisebegleiter Smartphone

Ob Urlaubs- oder Geschäftsreise, das Smartphone ist bei fast jedem Reisenden ein fester Bestandteil im Reisegepäck. Grundsätzlich ist das kein Problem, denn in den meisten Ländern kann das Smartphone ohne Weiteres normal genutzt werden. Wer innerhalb der EU unterwegs ist, muss sich dabei auch keine Gedanken um höhere Gebühren machen. Roaming-Gebühren werden hier nämlich nicht erhoben. Im außereuropäischen Ausland kann es allerdings teuer werden. Wer das Smartphone ausgiebig nutzen möchte, sollte sich vorab informieren. Gegebenenfalls lohnen sich spezielle Tarifoptionen oder aber eine gesonderte SIM-Karte, die im Urlaubsland gekauft wird. Wichtig, damit das Smartphone und auch andere Geräte auf Reisen funktionsfähig bleiben, ist je nach Reiseland ein passender Adapter für das Ladegerät.

In manchen Ländern sind zudem spezielle Regelungen zu beachten. Das gilt beispielsweise bei Indonesien Reisen. Um Steuerverluste durch illegal importierte Handys zu verhindern, führte der indonesische Staat 2020 die Vorgabe ein, dass Handys bei der Einreise registriert werden müssen. Nur wenn die IMEI-Nummer beim Zoll registriert wird, kann das Smartphone über einen lokalen Netzbetreiber in Indonesien genutzt werden.

Im Falle von Indonesien Rundreisen kann sich eine lokale Prepaid-SIM-Karte übrigens doppelt lohnen. Die lokalen Tarife indonesischer Provider sind vergleichsweise günstig. Das Versenden der neuesten Schnappschüsse aus dem Urlaub an Indonesiens Traumstränden wird dann nicht zur Kostenfalle. Und gleichzeitig wird im Falle eines Diebstahls des Smartphones Missbrauch verhindert, da nur das Kartenguthaben genutzt werden kann. Besonders empfehlenswert ist im Hinblick auf Diebstahl außerdem die Nutzung eines älteren Reservegerätes. Auch Security-Applikationen mit Fernzugriff können eine Option sein.

Nicht nur beim Smartphone gilt: Wer mit hochpreisigen Elektronikgeräten reist, sollte prüfen, ob sich eine spezielle Elektronikversicherung für den Urlaub lohnt, denn nicht immer greift hier die normale Hausratversicherung.

Mitnahme von Elektronik

Welche Geräte kommen ins Handgepäck und welche landen im Frachtraum? Das ist nicht nur eine Frage der persönlichen Vorlieben. Auch die Sicherheitsbestimmungen von Fluglinien spielen eine Rolle. Sie betreffen nicht nur Geräte, sondern vor allem auch deren Akkus. Eine verbindliche, einheitliche Regelung gibt es nicht. Vor Reiseantritt informieren sich Reisende deshalb am besten direkt beim Fluganbieter.

Ein weiteres großes Thema ist der Zoll. Relevant sind die Zollbestimmungen vorwiegend für Rückkehrer aus Nicht-EU-Staaten. Wer im Ausland hochpreisige Elektronikartikel gekauft hat, muss die Wertgrenzen beachten und gegebenenfalls Zollgebühren zahlen.

Schwierigkeiten kann es auch geben, wenn sich im Reisegepäck Geräte befinden, die neuwertig erscheinen und deshalb den Verdacht erregen, sie könnten im Ausland gekauft worden sein. Das lässt sich durch Mitführen der Kaufunterlagen oder noch besser durch eine sogenannte Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung verhindern. Letztere kann der Zoll vor Reiseantritt ausstellen.

Vorsicht ist auch bei gefälschter Markenelektronik im Ausland geboten. Wer sie zum privaten Gebrauch erwirbt, macht sich zwar nicht strafbar, muss allerdings damit rechnen, dass der Zoll die Ware beschlagnahmt.

Jan Apostel

Redakteur

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