Apple wurde in der EU nach dem Digital Markets Act (DMA) als sogenannter Gatekeeper eingestuft. Damit gehen besondere Pflichten einher, weil man dem Hersteller eine besondere Vormachtsstellung nachsagt. Betroffen sind davon z. B. auch Amazon, Meta oder Alphabet (Google). Apple wehrte sich vor Gericht gegen die Einstufung – und ist damit nun in Luxemburg gescheitert.
Apple bleibt damit ein Gatekeeper mit besonderer Verantwortung. Beispielsweise darf Apple in seinem Ökosystem eigene Apps und Dienste nicht gegenüber Drittanbietern bevorzugen und unterliegt bestimmten Transparenz- und Offenheitspflichten. Auch Möglichkeiten zur Interoperabilität muss Apple Drittanbietern offerieren. Als Konsequenz darf Apple iOS-Nutzer z. B. nicht an seine eigenen Kartendienste oder andere Services binden.
Bei Verstößen drohen Apple Zahlungen in Milliardenhöhe, insbesondere bei Wiederholungen. Ausschlaggebend für Apples Einstufung als Gatekeeper durch die EU-Kommission waren anno dazumal die Vormachtsstellung des Unternehmens rund um das mobile Betriebssystem iOS, den App Store sowie den Browser Safari. Apple muss aber noch nicht zwangsweise klein beigeben. Man hat noch die Chance, Berufung einzulegen und vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu ziehen. Ob Apple diesen Schritt gehen wird, ist aktuell noch offen.
Quelle: Tagesschau

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