G.Skill ändert RAM-Kennzeichnungen nach Vergleich bei US-Sammelklage

Kläger fühlten sich verwirrt durch MHz-Angaben, das kostet G.Skill 2,4 Milliarden US-Dollar

Eine US-Sammelklage gegen den Speicherhersteller G.Skill ist durch einen Vergleich beigelegt worden. Im Kern ging es um die Frage, wie Desktop-Arbeitsspeicher hinsichtlich seiner beworbenen Taktraten vermarktet wird – konkret um die branchenübliche Praxis, XMP- bzw. EXPO-Profile als „Rated Speed“ prominent auf der Verpackung auszuweisen.

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In der PC-Industrie ist es seit Jahren Standard, Speicherkits mit der validierten XMP- (Intel) oder EXPO- (AMD) Profilgeschwindigkeit zu bewerben. Technisch handelt es sich dabei um hinterlegte Overclocking-Profile im SPD, die im UEFI/BIOS manuell aktiviert werden müssen. Ohne diese Konfiguration startet ein System typischerweise mit dem niedrigeren JEDEC-Basistakt. Die Kläger argumentierten, dass Verbraucher die aufgedruckte Maximalgeschwindigkeit als Out-of-the-Box-Leistung interpretieren könnten – obwohl deren Erreichen von BIOS-Einstellungen sowie von der Kompatibilität von Mainboard und CPU abhängt.

G.Skill weist ein Fehlverhalten zurück, stimmte jedoch einem Vergleich zu, um ein langwieriges Verfahren zu vermeiden. Dieser kombiniert einen Entschädigungsfonds in Höhe von 2,4 Milliarden US-Dollar mit Anpassungen an der zukünftigen Produktkennzeichnung. Künftig sollen Geschwindigkeitsangaben deutlicher als bedingte Maximalwerte („bis zu“ / „Maximum“) formuliert werden. Zudem soll explizit darauf hingewiesen werden, dass zur Erreichung der beworbenen Datenrate die Aktivierung von XMP/EXPO im BIOS erforderlich sein kann. Auch der Hinweis auf plattformabhängige Faktoren – etwa Speichercontroller-Qualität, Mainboard-Layout und Stabilitätsmargen beim Memory Training – soll prominenter werden.

Anspruchsberechtigt sind US-Käufer, die zwischen dem 31. Januar 2018 und dem 7. Januar 2026 qualifizierende DDR4-Module von G.Skill mit mehr als 2133 MT/s oder DDR5-Module mit mehr als 4800 MT/s erworben haben (jeweils keine SO-DIMMs). Maßgeblich ist die beworbene bzw. spezifizierte Effektivdatenrate, unabhängig von der verwendeten Terminologie. Die Frist zur Einreichung von Ansprüchen endet am 7. April 2026, die abschließende gerichtliche Anhörung ist für den 5. Juni 2026 angesetzt.

Beispiel einer G.Skill-Beschreibung von DDR4-3200

Der Vergleichsfonds wird nicht pauschal pro Person ausgeschüttet. Zunächst werden Verwaltungskosten in Höhe von 259.600 Dollar, mögliche Anwaltsgebühren bis zu 704.000 Dollar sowie Aufwandsentschädigungen von jeweils 4.400 Dollar für die Klassenvertreter bedient. Der verbleibende Betrag wird anteilig (pro rata) auf gültige Ansprüche verteilt, sodass die individuelle Auszahlung von der Anzahl der eingereichten und anerkannten Claims abhängt. Käufer mit mehr als fünf Produkten pro Haushalt müssen zusätzliche Kaufnachweise vorlegen.

Während die monetäre Komponente variabel bleibt, dürfte die nachhaltigere Auswirkung in der präziseren Kommunikation technischer Leistungsangaben liegen – ein Schritt hin zu mehr Transparenz im PC-Markt.

Quelle: Claim Depot

Frank Schräer

Herausgeber, Chefredakteur und Webmaster

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