Smartbook AG vs Lenovo

Einstweilige Verfügung

Auch in diesem Jahr macht sich die Smartbook AG wieder daran, die Bezeichnung ‚Smartbook‘ zu verteidigen. Diesmal ist Lenovo betroffen. Vor dem Landgericht Köln erwirkte die Firma eine einstweilige Verfügung, die aber noch nicht rechtskräftig ist. Demnach darf Lenovo in Deutschland die Kennzeichenfolge ‚Smartbook‘ im Zusammenhang mit tragbaren Computern in der Werbung nicht mehr nutzen.

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Bei Zuwiderhandlungen sei ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro fällig. Die Rechte der Firma an dem Namen beschränken sich auf Deutschland. Lenovo hatte auf seiner Homepage eine Pressemitteilung veröffentlicht, die im Englischen Text und im Vorspann der deutschen Übersetzung den Begriff Smartbook in Verbindung mit Notebooks verwendete. Besagte Mitteilung ist inzwischen wieder von der Homepage entfernt worden.

Quelle: Heise

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