Die Einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des Samsung Galaxy Tab 10.1 in weiten Teilen der europäischen Union wurde vom Düsseldorfer Landgericht auf Deutschland beschränkt. Somit wird es im EU-Ausland weiter möglich sein, das Tablet käuflich zu erwerben. Grund ist, dass es höchst fragwürdig sei, wenn ein deutsches Gericht per Einstweiliger Verfügung ein EU-weites Importverbot für ein Produkt einer Südkoreanischen Firma ausspräche. Die mündliche Verhandlung ist auf den 25. August angesetzt, dann könnte sich die Situation nochmals ändern.
Quelle: WSJ
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