Microsoft schützt

Keine nicht-USK-geprüften Xbox 360-Spiele für Deutschland

Spätestens seit dem Erscheinen eines Sex-Patches für das Spiel “Grand Theft Auto” scheint die seit jeher von Jugendschützern gebeutelte Branche der Spieleentwickler vollends in Verruf geraten zu sein. Wenn es nach dem Willen von Microsoft ginge, würden sich auch noch die Konsolenhersteller gegen die Spieleschmieden verschwören. Zumindest hat der Konzern aus Redmond schon einen Vorstoß gewagt und hofft darauf, dass andere nachziehen.

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“Das kann keine Ein-Mann-Show sein.” wird Michel Cassius vom Xbox-Marketing zitiert. Die Konsole hat ein wohl TPM-basierendes Jugendschutz- system integriert, um Eltern die Kontrolle über von ihren Kindern abgespielte Inhalte zu bieten. Doch dies scheint noch nicht zu reichen.

Beim ersten Einschalten der Xbox 360 muss eine Region eingegeben werden. Damit wird auch das nationale Alterskennzeichnunssystem aktiviert. In Großbritannien sind das PEGI und BBFC, in Deutschland die USK. Die Region kann vom Besitzer auch nachträglich geändert werden. Schaltet man den integrierten Jugendschutz an, so lassen sich nur noch Spiele mit dem gewünschten Rating abspielen. So lässt sich beispielsweise die Konsole für Spiele mit einem Freigabe über 16 Jahren per Passwort sperren. Eine Disk ohne Altersfreigabe in der entsprechenden Region lässt sich dann gar nicht mehr abspielen.

So weit befindet sich das System im Einklang mit der immer wieder geforderten elterlichen Kontrolle. In Deutschland geht man allerdings noch einen Schritt weiter. Spiele, deren Kennzeichnung von der USK aufgrund von Indizierungs- oder Beschlagnahmungsgefahr verweigert wurde, sollen nicht in Deutschland auf den Markt kommen. Begründet wird dies damit, dass das System nicht ausgehebelt werden soll und Kinder “aus Versehen” nicht freigegebene Spiele spielen sollen. Da dies bei eingeschaltetem Jugendschutz sowieso nicht möglich ist, erscheint die Maßnahme eher ein weiteres Entgegenkommen gegenüber den Jugendschützern zu sein, die “Killerspiele” am liebsten ganz von der Bildfläche verschwunden sehen möchten.

Ein Abspielen von importierten Spielen ohne Freigabe wird aber möglich sein, bereits die Nachbarn Österreich und Schweiz können sie im Fachhandel anbieten. Grund für diese “Lücke” dürfte sein, dass Microsoft auf spezielle Hardware für einzelne Länder verzichtet hat und die Auswahl des Landes beim ersten Einschalten nicht wirklich ein sicherer Schutz darstellt. Somit wird wohl der Umweg über die Händler gemacht.

Die Xbox 360 ist zwar auch mit Region-Codes versehen, dies bezieht sich allerdings auf die drei Regionen Nordamerika, Europa und Asien und ist ein Entgegenkommen gegenübern den Publishern, die auf unterschiedlichen Kontinenten häufig unterschiedliche Vertriebspartner haben. Auf eine weitere Aufteilung wie beispielsweise Sonderkonsolen nur für Deutschland, die dann nur USK-freigegebene Inhalte abspielen, wurde verzichtet.

Anders sieht es beim Online-Dienst “Xbox Live” aus. Hier ist die Kontrolle relativ einfach möglich, da eine “Bezahl-Region” eingerichtet werden muss. Inhalte werden dann entsprechend der Region gefiltert. So wird es beispielsweise nicht vorkommen, dass deutsche Xbox Live-Abonnenten ein Hakenkreuz zu Gesicht bekommen.

Microsoft sieht sich in einer Vorreiterrolle für Jugendschutz auf Seiten der Industrie. Man wünscht sich in diesem Bereich eine Zusammenarbeit mit den Konkurrenten Sony und Nintendo. Michel Cassius wird zudem zitiert: “Microsoft muss die Führung übernehmen. Wir haben die Konsole mit den Familieneinstellungen. Wir meinen was wir sagen und werden sie den Leuten zeigen, um sicherzugehen, dass sie darüber belehrt werden. Aber das kann keine Ein-Mann-Show sein. Es muss eine Industrie-Show sein. Es muss eine Aufgabe sein, die wir mit anderen teilen – und ich meine Publisher, Verkäufer, die Presse, alle!”.

Hartware.net fühlt sich hierbei in die Pflicht genommen nicht zu berichten, dass das Actionspiel “Condemned” von Sega (siehe Screenshots) der erste Kandidat ohne Freigabe ist, der nicht in Deutschland erhältlich sein wird.




Quelle: Eigene

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