Keine Rekorder wegen Kopierschutz?

Was kann man mit einem HDTV-Rekorder schon aufnehmen?

Zwei Industrien, gegenseitig aufeinander angewiesen, ringen um eine Technologie. Aber erst nachdem alles festgezurrt ist, erkennt die eine Seite, was sie sich eingebrockt hat. So geschehen im Beispiel Rechteinhaber vs Gerätehersteller. Die Frage, in wie fern Aufnahmegeräte Sinn machen, wenn der Rechteinhaber bestimmen kann, ob bestimmte Inhalte aufgezeichnet werden können oder nicht, stellt sich nun der Gerätehersteller LG.

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Die Firma plant, für den Afang des kommenden Jahres lediglich Blu-ray fähige Player auf den amerikanischen Markt zu bringen. Im Falle der Blu-ray Rekorder müssen noch grundlegende Fragen geklärt werden. HD-taugliche Receiver werden kopiergeschützte Inhalte nur über HDCP/HDMI-fähige Ausgänge anbieten, die nicht für den Anschluss an HD-Aufnahmegeräte vorgesehen sind. Die nicht-kopiergeschützten Ausgänge können auf Wunsch der Rechteinhaber blockiert werden – und ob diese verlustfreie Kopien in voller Auflösung zulassen wollen ist natürlich die Frage.

LG versucht, eine Lösung zu finden, die auch die Aufzeichnung von HD-Sendungen ermöglichen soll, nach eigenen Angaben werden “zusätzliche Sicherungen” eingebaut. Bis dahin werden vermutlich keine HD-Rekorder von LG angeboten werden.

Es stellt sich die Frage, ob die Hollywood-Studios darauf eingehen werden. Und es stellt sich weiterhin die Frage, warum eine ganze Industrie erst jetzt zu merken scheint, worauf sie sich eingelassen hat…

Quelle: Heise

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