Wenn auch nur der Entscheid eines Bezirksgerichtes, so ist das Urteil, das jüngst in Finnland gefällt wurde, interessant. Ausganslage war eine Gruppe finnischer Copyright-Aktivisten, die auf ihrer Webseite Anleitungen zum Umgehen des Kopierschutzes CSS bereitstellten und sich anschließend selbst anzeigten. Nach einer genauen Überprüfung urteilte das Gericht, dass CSS „keinen wirksamen Kopierschutz“ darstelle und deshalb das Umgehen auch kein Straftatsbestand sei, da dies nur im Falle von „technisch wirksamen“ Kopierschutzmaßnahmen gegeben sei.
Interessant dürften die mit Sicherheit folgenden Verfahren bei höheren Instanzen sein.
Ein Bezug zu Deutschland bzw. Europa ist schließlich ebenfalls gegeben, da auch im deutschen „Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“ im Paragraphen 95a von „wirksamen technischen Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes (…)“ gesprochen wird.
Quelle: Bootsektorblog
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