Der bayerische Landtag hat trotz heftiger, öffentlicher Debatte und Gegenstimmen von SPD bzw. Grünen beschlossen, dass so genannte „Online-Durchsuchungen“ ab dem 1. August dieses Jahres im Bundesland Bayern erlaubt sind. Zugriff auf die Daten von Privatpersonen dürfen sich die autorisierten Behörden sowohl direkt online, als auch nach verdecktem Eindringen in die Wohnung, um auf dem PC passende „Spähprogramme“ zu installieren, verschaffen.
Erlaubt ist die „Online-Durchsuchung“ wenn eine „dringende Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person“ vorliegt bzw. wenn „begründeten Annahmen auf konkrete Vorbereitungshandlungen für schwerwiegende Straftaten etwa gegen Leib und Leben oder Gefährdungen des Rechtsstaates“ bestehen.
Quelle: Heise
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