Ähnlich dem Fall in Deutschland scheint Apple auch bei einer Klage in den Niederlanden Vergleichsabbildungen so bearbeitet zu haben, dass ein Konkurrenzprodukt dem eigenen ähnlicher sieht. Diesmal handelt es sich um das Samsung Galaxy S, welches auf einer Abbildung verkleinert wurde, damit es nahezu exakt die Maße des iPhones zu haben scheint. Die unterschiedliche Größe wird allerdings in den Unterlagen an anderer Stelle schriftlich hingewiesen. So heißt es, das Galaxy S habe auch Merkmale, die es vom iPhone unterschieden, z.B. die Größe.
Quelle: Webwereld

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