“Doom” vom Index genommen

Erhält neue Altersfreigabe "Ab 16 Jahren"

id Softwares “Doom” ist einer der Pioniere des Ego-Shooter-Genres und setzte 1993 bei Erscheinen nicht nur technische Maßstäbe, sondern sorgte auch für gesellschaftliche Kontroversen. Die nach heutigen Maßstäben eher comichafte Grafik entsetzte in Deutschland Behörden und Eltern, so dass der Shooter und sein Nachfolger “Doom 2” durch die BPjM indiziert wurden. Auf Bestreben des id-Mutterkonzerns ZeniMax Media wurden die Titel nun 17 Jahre nach dem erstmaligen Erscheinen erneut zur Prüfung vorgelegt und erhielten heute die zahme Altersfreigabe “Ab 16 Jahren”.

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Ein Antrag auf Streichung vom Index kann immer nach Ablauf einer zehnjährigen Frist gestellt werden. Aus welchem Grund sich ZeniMax Media gerade jetzt dazu entschieden hat “Doom” sowie “Doom 2” wieder frei erhältlich zu machen, ist unklar. Eventuell plant das Unternehmen beide Titel erneut für Smartphones zu veröffentlichen.

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat die Listenstreichung der beiden Shooter offiziell bestätigt. der USK-Geschäftsführer, Felix Falk, erklärt: “Die Entscheidung zu ‘Doom’ macht deutlich, wie sehr sich die gesellschaftliche Akzeptanz und das öffentliche Verständnis von Computerspielen seit der Veröffentlichung von ‘Doom’ 1993 gewandelt hat. Solche Entwicklungen werden im Jugendschutz und in der Spruchpraxis von Institutionen wie der BPjM und der USK berücksichtigt. Entscheidungen wie diese sind wichtig, denn sie zeigen, dass der Jugendschutz zeitgemäß ist und dadurch glaubwürdig bleibt.”

Auch die BPjM äußert sich heute ganz anders als damals zu id Softwares “Doom”: “Der Antragstellerin ist zuzugeben, dass die seit 1994 erfolgte technische Entwicklung im Bereich der Computerspiele dazu geführt hat, dass fotorealistische Darstellungen den zeitgemäßen Standard markieren und dementsprechend der Maßstab, welche Abbildungen oder Schilderungen als realistisch/realitätsnah und detailliert gelten können, einem starken Wandel unterzogen wurde.(…) Jedoch sind die in Doom präsentierten Gewaltszenen nach heutigen Maßstäben weder als detailliert noch als realistisch/realitätsnah einzustufen.”

Damit endet die Ära, in der man mit “Doom” bzw. “Doom 2” nur unter dem Ladentisch handeln durfte. Ironisch: Das wesentlich realistischere “Doom 3” ist in Deutschland seit jeher frei verkäuflich und “Ab 18 Jahren” freigegeben.

Quelle: Eigene

André Westphal

Redakteur

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