ZPÜ fordert Kopierabgabe für Handys

Verwertungsgesellschaften wollen 12 bis 36 Euro pro Mobiltelefon

Wie der IT-Branchenverband Bitkom berichtet, fordert die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) Abgaben in Höhe von 12 bis 36 Euro pro verkauftem Mobiltelefon. Die ZPÜ, die ein Zusammenschluss aus Verwertungsgesellschaften darstellt, will damit die private Nutzung legaler Kopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten abgelten. Laut Bitkom-Präsidiumsmitglied Volker Schmid würden sich viele dadurch um 10 bis 20 Prozent verteuern.

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„Es wird außer Acht gelassen, dass auf Handys gespeicherte Inhalte größtenteils bereits lizenziert oder aus anderen Gründen nicht abgabenrelevant sind.“ so Schmid weiter. Des Weiteren sei der primäre Einsatzzweck von Mobiltelefonen das Telefonieren oder SMS schreiben und nicht das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke.

Die Forderungen der ZPÜ für Mobiltelefone liegen mit bis zu 36 Euro deutlich höher als bei MP3-Playern, für die die Abgabe bei etwa 5 Euro liegt. Die Höhe der geforderten Abgabe der ZPÜ ist dabei abhängig von der Leistungsfähigkeit der Mobiltelefone. Während die ZPÜ bei Standardgeräten “nur” eine Abgabe von 12 Euro vorsieht, soll sie bei Smartphones mit Touchscreen je nach Speicherkapazität zwischen 16 und 36 Euro liegen. Für Kunden würden Mobiltelefone damit teurer werden, da davon auszugehen ist, dass die Hersteller die Abgaben auf die Käufer umlegen.

Quelle: Bitkom

Jan Apostel

Redakteur

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