HTC: Einstweilige Verfügung gegen IPCom

Untersagt dem Patentverwerter das Abmahnen von Händlern

Wie Heise Online berichtet, hat der taiwanische Smartphone-Hersteller HTC im Patentstreit mit dem deutschen Patentverwerter IPCom nun eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Demnach habe das Landgericht Düsseldorf eine Verfügung gegen IPCom erlassen, die es dem Patentverwerter untersagt auch weiterhin Abmahnschreiben an Vertreiber von HTC-Smartphones zu versenden.

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IPCom hatte im Zuge der Forderung eines Verkaufsverbots für HTCs Smartphones damit begonnen, verschiedene Handelsketten zu einem Verkaufsstopp von HTC-Smartphones aufzufordern und mit Konsequenzen gedroht. Laut HTC entbehren die in den versendeten Abmahnschreiben erhobenen Vorwürfe jeglicher Grundlage.

Quelle: Heise Online

Jan Apostel

Redakteur

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