EU: Offene WLANs sind okay

WLAN-Betreiber nicht verantwortlich für Handlungen der Nutzer

Der europäische Gerichtshof hat gestern in einer “vorläufigen” Stellungnahme eine positive Grundhaltung zu offenen WLANs gezeigt. Demnach sind die Betreiber eines nicht Passwort-geschützten Funknetzwerks nicht verantwortlich dafür, wenn seine Nutzer gegen Urheberrechte verstoßen. Das kann allerlei positive Auswirkungen haben.

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Diese Meinung, wie es offiziell heißt, des europäischen Gerichtshofes ist nicht bindend, aber sie kommt vom Generalstaatsanwalt dieses Gerichts und trägt deshalb eine gewisse Bedeutung. Außerdem wird in der Stellungnahme das Recht auf die Privatsphäre betont. Die Betreiber von Internetdiensten dürfen keine grundsätzlichen Maßnahmen zur Überwachung des Datenverkehrs ihrer Nutzer durchführen, um z.B. nach Urheberrechtsverletzungen zu suchen.

Zum Einen entspricht diese Denkweise eher dem gesunden Menschenverstand, zum Anderen könnte dies auch für private Nutzer wichtig sein, die ihr WLAN aus Versehen offen lassen. Sollte jemand darüber illegale Sachen aus derm Internet herunterladen und der WLAN-Betreiber deshalb verklagt werden, wäre der Hinweis auf diese EU-Stellungnahme eine mögliche Verteidigungsstrategie.
Man darf auch hoffen, dass dadurch mehr offene WLANs in Cafés, Restaurants, Hotels, Geschäften etc. entstehen, was in vielen anderen Ländern der Welt schon selbstverständlich ist.

Quelle: ISPreview

Frank Schräer

Herausgeber, Chefredakteur und Webmaster

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