“Pokémon Go”: Verbraucherzentrale mahnt ab

Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen nach dt. Recht unzulässig

“Pokémon Go” ist immer noch in aller Munde. Kaum setzt man einen Fuß vor die Tür, begegnet man begeisternden Spielern bei der Pokémon-Jagd. Doch die Freude über das Augmented-Reality-Game hat nicht alle ergriffen: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat Entwickler Niantic gerade abgemahnt. Beanstandet werden ganze 15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen der App, welche laut VZBV unzulässig seien. Bis zum 9. August hat Niantic nun Zeit eine Unterlassungserklärung abzugeben, sonst wird die Klage geprüft.

Anzeige

Kritisch sieht man bei der Verbraucherzentrale Bundesverband unter anderem, dass Niantic den einmal mit dem Nutzer geschlossenen Vertrag jederzeit ändern oder die angebotenen Dienste einstellen könne. Zudem dürfe Entwickler Niantic laut Nutzungsbedingungen personenbezogene Daten nach eigenem Ermessen an Dritte weiterreichen.

Man darf gespannt sein, ob und wie Niantic reagiert. Sollte die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet werde und die Datenschutzbestimmungen beim Alten bleiben, will der VZBV weitere, rechtliche Schritte prüfen.

Quelle: VZBV

André Westphal

Redakteur

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert