Gerichtsentscheidung: Facebook darf keine personenbezogenen Daten von WhatsApp auswerten

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde zurück

Facebook hat bereits  2014 WhatsApp übernommen. Seitdem gibt es immer wieder Debatten darum, ob Facebook Daten von WhatsApp mit seinen eigenen vermischt bzw. vermischen darf. Zumindest in Deutschland gab es rasch Einwände. Jetzt hat ein neues Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts erneut bestätigt, dass Facebook keine personenbezogenen Daten deutscher WhatsApp-Nutzer erheben bzw. speichern und auswerten darf. Facebook versuchte schon 2016 das zu umgehen und änderte die AGB von WhatsApp, so dass personalisierte Daten erhoben und mit Facebooks Portfolio vernetzt werden sollten. Das wurde in Deutschland aber schnell untersagt.

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Facebook wehrte sich, sieht sich aber nun mit einer Schlappe konfrontiert. Laut dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht sei die Rechtslage aktuell komplex. So sei offen, ob deutsches Datenschutzrecht zur Anwendung gelangen könne und ob deutsche Datenschützer gegen Facebook vorgehen dürften, da das Unternehmen seinen europäischen Sitz in Irland hat. Relativ klar sei aber, dass die 2016 beschlossenen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien wohl nicht mit den deutschen Gesetzen zum Datenschutz vereinbar seien. Deswegen würden dann auch die Interessen der deutschen Whatsapp-Nutzer überwiegen.

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht bestätigt damit die vorausgegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg, das einen Eilantrag von Facebook gegen eine sofort vollziehbare Untersagungsverfügung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit (Datenschutzbeauftragter) abgelehnt hatte (13 E 5912/16).

Quelle: Justiz-Portal

André Westphal

Redakteur

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