AMD wendet Sammelklage mit Einigung ab

Klage in USA wegen wirklicher Kernanzahl der FX-8000 'Bulldozer' CPUs

AMD sah sich seit 2015 in den USA mit einer Sammelklage wegen irreführender Werbeaussagen konfrontiert, aber hat diese nun mit einer außergerichtlichen Einigung abgewendet. Streitpunkt war die Anzahl der Kerne der AMD FX-8000 ‘Bulldozer’ CPUs. AMD behauptet, dass diese über 8 verfügen, aber die Kläger widersprechen, da sich jeweils 2 Kerne eine FPU und Cache teilen müssen.

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Die ‘Bulldozer’ Mikroarchitektur setzt bei Acht-Kern-Prozessoren auf vier Module mit jeweils zwei CPU-Kernen, die sich aber eine Gleitkommaeinheit und den Level-2 Cache teilen. Es sei nach Ansicht der Kläge irreführend, bei diesen CPUs von 8-Kern-Modellen zu sprechen, weil die entsprechenden FX CPUs keine acht Gleitkommaberechnungen gleichzeitig bearbeiten können. Dadurch kommen z.B. AMD FX-8120, FX-8150, FX-8320, FX-8350, FX-8370, FX-9370 und FX-9590 leistungsmäßig nicht an die damaligen Quad-Core CPUs von Intel heran.

Anfang diesen Jahres hat ein Gericht in Kalifornien dieser Klage stattgegeben, aber bevor es zu eine gerichtlichen Urteil kommt, hat sich AMD mit den Klägern bzw. deren Rechtsanwälten geeinigt. Letztere hatten 60 Millionen US-Dollar von AMD gefordert, aber nun hat man sich auf $12,1 Mio. verständigt. Davon sollen die Anwälte nicht mehr als 30 Prozent bekommen, aber für die einzelnen Kläger bleiben wohl nur jeweils 35 US-Dollar übrig. Nicht betroffen sind Käufer anderer AMD FX CPUs z.B. mit vier oder sechs Kernen sowie aus aunderen Ländern.

AMD sslbst ist nach eigenen Angaben weiterhin der Meinung, dass die Klage haltlos sei, aber man sei froh, dass man sich auf einen Kompromiss geeinigt habe. Die Sache vom Tisch zu schaffen, sei im besten Interesse von AMD.

AMD Bulldozer Architektur

Quelle: AnandTech

Frank Schräer

Herausgeber, Chefredakteur und Webmaster

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