(Auszug aus der Pressemitteilung)
- Umfrage von Nextbase und YouGov beleuchtet Verkehrsunfälle und Dashcam-Nutzung in Deutschland
- 44 Prozent der befragten Autofahrer wurden bereits in einen Unfall verwickelt
- 32 Prozent stehen verpflichtenden Dashcams aufgrund des Beweismaterials offen gegenüber
Nextbase, der europäische Marktführer für Dashcam-Technologie, hat zusammen mit dem Marktforschungsinstitut YouGov eine Befragung zur Häufigkeit von Verkehrsunfällen und der Akzeptanz von Dashcams in Deutschland durchgeführt. Demnach war mit 44 Prozent fast jeder zweite Autofahrer bereits mindestens einmal in einen Autounfall verwickelt. Dabei gaben 47 Prozent der männlichen Befragten an, bereits in einen Verkehrsunfall verwickelt worden zu sein, während es bei den weiblichen Befragten 41 Prozent waren.
Urlaubszeit bietet erhöhtes Unfallrisiko
Das Risiko ist während der Ferienzeit insbesondere aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens, der hohen Temperaturen, der ungewohnten Umgebung und der unterschiedlichen Verkehrsregeln in anderen Ländern besonders hoch. Gleichzeitig sind Dashcams in Deutschland noch nicht weit verbreitet, obwohl Dashcam-Aufzeichnungen unter bestimmten Voraussetzungen vor Gericht als Beweismittel berücksichtigt werden können und schnell Klarheit darüber schaffen können, wer die Schuld trägt. Lediglich einer von acht Befragten gab an, eine Dashcam zu besitzen. Ausgehend von allen Befragten besitzen sechs Prozent Nachrüst-Dashcams, während sie bei sieben Prozent Teil des Fahrzeugsystems sind.
Großer Zuspruch für Dashcams
Trotz der relativ geringen Verbreitung sehen viele der Befragten die Vorteile von Dashcams. Auf die Frage, ob Dashcams gesetzlich vorgeschrieben werden sollten, vertraten 36 Prozent die Meinung, dass jeder selbst entscheiden sollte, ob er eine Dashcam einbauen möchte. Zwölf Prozent sind aus Datenschutzgründen dagegen. Dabei sind Dashcams in Deutschland grundsätzlich legal. Entscheidend ist, dass die Aufzeichnung datenschutzkonform erfolgt und nicht dauerhaft gespeichert wird. Moderne Dashcams nutzen hierfür sogenannte Loop-Aufzeichnungen sowie eine minimale Aufzeichnungshistorie, bei denen ältere Sequenzen automatisch überschrieben werden.

Dashcams erhöhen nachweislich das Sicherheitsgefühl im Straßenverkehr und tragen zu einer umsichtigeren Fahrweise bei | Copyright: Nextbase
Demgegenüber sprechen sich 32 Prozent der Befragten für eine gesetzliche Vorschrift von Dashcams aus, da die kleinen Kameras eindeutiges Beweismaterial in strittigen Situationen liefern. 23 Prozent der Befragten befürworteten verpflichtende Dashcams, da sie bei der Aufklärung von Vandalismus- und Diebstahlsfällen helfen können.
Besonderheiten bei der Nutzung
Auch Versicherungsgesellschaften erkennen zunehmend die Vorteile von Dashcams, wie beispielsweise die eindeutige Feststellung der Schuldfrage und die daraus resultierende schnellere Bearbeitung von Schadensfällen. So arbeitet Nextbase in vielen europäischen Ländern bereits erfolgreich mit Versicherern, wie beispielsweise AXA in Großbritannien, zusammen.
Stefan Zeltner, Head of Sales Germany bei Nextbase, sagt dazu: „Neben der Verlässlichkeit der Aufzeichnungen steht für uns vor allem die Einhaltung der Vorschriften zur Nutzung von Dashcams im Vordergrund. So sollte man darauf achten, dass Dashcams mit Hilfe von Loop Recording nur anlassbezogen aufzeichnen. Gerade wenn man im Urlaub in einer fremden Stadt unterwegs ist, bieten zusätzliche Funktionen wie SOS-Notfall-Funktion, die den Rettungsdienst im Falle eines Unfalls automatisch verständigt, oder ein intelligenter Parkmodus, der das Auto auch überwacht, wenn es geparkt ist, einen echten Mehrwert.“
Hinweis zur Datenerhebung: Die Daten dieser Befragung basieren auf Online-Interviews mit Mitgliedern des YouGov Panels, die der Teilnahme vorab zugestimmt haben. Für diese Befragung wurden im Zeitraum vom 22. bis zum 24.10.2025 insgesamt 2.060 Personen befragt. Die Erhebung wurde nach Alter, Geschlecht und Region quotiert und die Ergebnisse anschließend entsprechend gewichtet. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Wohnbevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren.
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