Sony und GVU gegen Modchips

Einstweilige Verfügungen gegen Großhändler

In einer Pressemitteilung der „Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.“ (GVU) wird berichtet, dass Sony Computer Entertainment einstweilige Verfügungen gegen Großhändler sogenannter Modchips erwirkt habe. Weiterhin wolle man bei Sony mit Abmahnungen gegen kommerzielle Anbieter vorgehen.

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Hierbei führt die GVU zudem aus, dass Modchips in Deutschland illegal seien:

Der Vertrieb von Modchips und anderen Hilfsmitteln für das Abspielen von Raubkopien stellt einen Verstoß gegen Urheberrecht und Wettbewerbsrecht dar. Die gewerbsmäßige Verbreitung von Modchips kann auch mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.

Zwar statten die Hersteller der Modchips diese auch mit anderen Funktionen aus, wie z.B. dem Abspielen selbst programmierter Software (in der Szene unter dem Stichwort „homebrew“ bekannt). Der Hauptnutzen der Modchips liegt aber darin, raubkopierte Spiele abzuspielen. Das Landgericht München I führt aus: „Mit dem Modchip bietet die Antragsgegnerin unerlaubt ein Mittel an, das dazu entworfen wurde, den Kopierschutz für Originalspiele zu umgehen. Dadurch verletzt die Antragsgegnerin § 95a Abs. 3 Urheberrechtsgesetz“.

Um welche Sorte von Modchips es sich handelte und für welche Konsolen diese geeignet waren ist noch nicht bekannt. Die Kollegen von Golem haben erfahren, dass die Modchips von einem Unternehmen aus Spanien nach Deutschland importiert wurden.

Laut der GVU wurde in mehreren Fällen der Vertrieb von Modchips bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu EUR 250.000 oder Ordnungshaft einstweilen untersagt (z.B. LG München I, Az. 21 O 10497/07).

Die betroffenen Händler können dagegen Widerspruch einlegen, ein Grundsatzurteil bezüglich Modchips steht in Deutschland noch aus.

Quelle: GVU

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