iclear-Rechtstipp für Online-Käufer: Verkäufer muss bei Warenrückgabe sämtliche Versandkosten tragen
Mannheim, 23. April 2008 – Online-Käufer, die im Rahmen ihres Widerrufs-/Rückgaberechts Ware zurückschicken, müssen weder Hin- noch Rücksendekosten tragen. Ausnahme: Liegt der Warenwert unter 40 Euro, kann der Händler die Übernahme der...
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