Die von einigen Ermittlungsbehörden angewendete Methode der Online-Durchsuchung von Festplatten wurde am 25. November vom BGH-Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit für illegal erklärt. Gegenüber der taz hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) erklärt, dass „das Bundesinnenministerium Online-Durchsuchungen des Bundeskriminalamtes bis auf weiteres gestoppt“ habe. Die fragwürdigen Maßnahmen seien vom BKA bisher nur „in wenigen Fällen“ angewandt worden.
Eine Änderung der Gesetzeslage könnte die Praxis aber wieder in den Rahmen des legalen hieven. Gegen den Beschluss von Richter Hebenstreit wurde eine Beschwerde eingelegt. Sollte diese nicht fruchten, so wird erwogen, den Durchsuchungen eine solide gesetzliche Grundlage zu zimmern.
Momentan kann der Verfassungsschutz des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen auf eine entsprechene Regelung hoffen. Eine vom Landtag gewählte G-10-Kommission soll die staatlichen Hackangriffe genehmigen. Laut taz könnte das Gesetz in zwei Wochen genehmigt werden.
Quelle: taz
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