Gebraucht als Neu verkaufen
Zurückgenommene Ware darf wieder als Neuware verkauft werden
Eine gängige Praxis wurde vom Amtsgericht Rotenburg nun die Legalität bescheinigt. Konkret geht es um Ware, die im Rahmen des Widerrufsrechts wieder zurückgenommen wurde. Diese war aller Wahrscheinlichkeit nach schon einmal im...
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