Valve darf Verkauf von Steam-Konten verbieten

Neues Gerichtsurteil des Landgerichts Berlin

Es gibt ein neues Urteil des Landgerichts Berlin, laut dem der Anbieter Valve den Weiterverkauf von Steam-Konten konform mit deutschem Recht untersagen darf. Nachzulesen ist die Entscheidung hier. Das Urteil ist das Ergebnis einer Klage des dt. Verbraucherschutzes, die nun nicht den erhofften Ausgang hatte. Interessant ist, dass der Europäische Gerichtshof 2012 urteilte, dass Softwarelizenzen grundsätzlich weiterverkauft werden dürfen. Im Fall Valve bzw. Steam liege der Fall jedoch anders, argumentiert das Landgericht Berlin.

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So umfasse ein Konto bei Steam eben nicht nur die reinen Software-Lizenzen, sondern auch Zugriff auf weitere Dienstleistungen durch Valve – wie etwa automatische Updates für gekaufte Spiele, Multiplayer-Funktionen, der Marktplatz, etc.. Aus diesem Grund gehe es um mehr als das Nutzungsrecht von Software. Generell denkt man in Berlin anders, denn man vertritt auch die Meinung, dass der 2012 angeführte “Erschöpfungsgrundsatz” nicht für Spiele gelte. Jener besagt, dass Rechteinhaber ihr Schutzrecht für ein Produkt aufgeben, sobald es verkauft wurde. Spiele seien jedoch mit beispielsweise Filmen vergleichbar. Auch bei letzteren gibt es nach dem Kauf Einschränkungen – beispielsweise ist die öffentliche Vorführung von DVDs / Blu-rays Privatkäufern untersagt.

Noch ist das Urteil des Landgerichts Berlin nicht rechtskräftig. So könnte der Verbraucherzentrale Bundesverband Berufung einlegen.

Quelle: Spielerecht

André Westphal

Redakteur

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