Amazon darf weiter “App Store” sagen

Apples einstweilige Verfügung ist abgewiesen worden

Apple hatte versucht vor Gericht zu erwirken, dass der Online-Händler Amazon die Bezeichnung “App Store” unterlässt. Laut Apple sei der Begriff eine Marke, die nicht nur auf Programme (Apps) sondern auch auf Apple anspiele. Amazon argumentierte der Begriff “App Store” bezeichne Online-Plattformen im Allgemeinen. Ein amerikanisches Gericht wies Apples Ansprüche zurück. Richterin Phyllis Hamilton gab Apple Recht, dass “App Store” keine generische Bezeichung sei, erklärte aber, dass Apple versagt habe deutlich zu machen, dass Verwechslungsgefahr zwischen Apples und Amazons Angeboten bestehe.

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Somit konnte Apples Aussagen, Amazons Nutzung des Begriffs “App Store” könnte Kunden verwirren und in die Irre führen, nicht stattgegeben werden. Aus diesem Grund ist die durch Apple beantragte einstweilige Verfügung erstmal ad acta gelegt. Amazon darf den Begriff damit zunächst weiter nutzen. Allerdings soll ein umfassendes Gerichtsverfahren im Oktober 2012 folgen, um Apples Ansprüche auf die Marke “App Store” endgültig zu klären.

Quelle: Reuters

André Westphal

Redakteur

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