US-Verkaufsstopp fürs Galaxy S III?

Richterin Koh ist genervt vom Apple- / Samsung-Zwist

Wir hatten gestern bereits über Apples Bemühungen gegen das Samsung Galaxy S III vorzugehen berichtet. Die US-Richterin Lucy Koh hat sich bereits zu Apples Forderungen bezüglich einer einstweiligen Verfügung gegen Samsung geäußert: Koh gibt sich sichtlich genervt vom ewig andauernden Zwist zwischen Apple und Samsung und spricht klare Worte. So gibt Koh zwar Apples Wunsch nach einer Notfall-Anhörung zur US-Veröffentlichung des Galaxy S III nach, erklärt aber, in jenem Fall würde sie die weiteren Anhörungen im Rechtsstreit zwischen den beiden Unternehmen nach hinten verschieben.

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Laut Koh müsse Apple sich also entscheiden, was für das Unternehmen wichtiger sei. Koh begründet dies mit der Arbeitsbelastung allein durch die komplizierten Verfahren zwischen Apple und Samsung: “Ich kann und will nicht einzig und allein eine ‘Apple-vs.-Samsung-Richterin sein.” Ursprünglich sollte der juristische Zwist am 30. Juli fortgesetzt werden. Koh bietet Apple nun an, schneller eine Anhörung abzuhalten, was die Veröffentlichung des Samsung Galaxy S III am 21. Juni in den USA beträfe. Sowohl Apple als auch Samsung könnten dann ihre Position zu den potentiellen Patentrechtsverletzungen des Smartphones schildern. Ganz gleich wie ihre Entscheidung danach bezüglich eines Verkaufsverbots ausfiele, würde Koh dann aber den Anhörungstermin vom 30. Juli mehrere Wochen nach hinten verschieben.

Während Apples Anwalt Josh Krevitt jetzt verkündet, es sei notwendig, dass Koh noch vor Veröffentlichung des S III eine Entscheidung fälle, gibt sich der Samsung-Anwalt Bill Price geradezu zynisch: Apple “versucht lediglich der Öffentlichkeit ein Smartphone vorzuenthalten, das Apples Modelle in vielen Aspekten hinter sich lässt”.

Wie Koh sich bezüglich des Samsung Galaxy S III entscheiden wird, ist zunächst offen. Wer einmal Apples Klageschrift einsehen möchte, kann das Dokument hier abrufen. Auf den bereits angelaufenen Verkauf des Samsung Galaxy S III in Deutschland hat das Verfahren in den USA natürlich keine Auswirkungen.

Wir haben das neue Samsung-Smartphone bereits einem Test unterzogen und uns ein eigenes Urteil gebildet.

Quelle: Electronista

André Westphal

Redakteur

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