Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Valve abgemahnt. Ursache sind vor allem zwei Bestandteile der Nutzungsbedingungen der Online-Plattform Steam. Über Steam können Anwender Spiele registrieren, kaufen und aktiv nutzen. Viele aktuelle Titel, wie etwa “Sleeping Dogs”, setzen Steam voraus. Anfang August änderte Valve die Nutzungsbedingungen bzw. speziell die Datenschutzrichtlinien des Services. Anwender konnten die Zustimmung nur durch das “Abbrechen” des Einloggens verweigern, dann aber auch nicht mehr auf ihre Spielesammlung zugreifen. Dies sei nach Auffassung des Vzbv rechtswidrig.
So benachteilige Valve Spieler, die über Jahre eine Spiele-Bibliothek bei der Valve-Plattform aufgebaut hätten und immer einen einzigen Account nutzten. Seien die Anwender mit den neuen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden, ginge für sie ihre gesamte Spielesammlung verloren.
Laut Vzbv seien Valves Nutzungsbedingungen als besonders kritisch zu bewerten, da die Account-Bindung bei Neuerscheinungen im Spielesegment enorm zunehme. Für Kunden enstünde daraus ausschließlich eine Benachteiligung. Beispielsweise könnten Nutzer des Steam-Angebots ihre Spiele nicht mehr weiterverkaufen – ja nicht einmal verschenken. Auch die Übertragung des gesamten Steam-Accounts auf eine dritte Person untersagt Valve. Dies ist laut Vzbv ebenfalls unzulässig, da der Europäische Gerichtshof erst kürzlich entschieden hat, dass auch per Download erworbene Software weiterverkauft werden dürfe. Diese Entscheidung laufe vollkommen ins Leere, wenn Spiele an konkrete Online-Plattformen gebunden bzw. nur einmalig aktivierbar seien.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband erkennt somit einen klaren Wettbewerbsverstoß bei Valve und hat das Unternehmen daher abgemahnt. Valve soll nun bis zum 26. September 2012 eine Unterlassungserklärung abgeben – sonst drohen eventuell weitere rechtliche Schritte.
Quelle: Verbraucherzentrale
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