Google Glass: Ausleihen verboten

Rigide Nutzungsbedingungen für die Explorer Edition

Googles Nutzungsbedingungen für die Explorder Edition der Smartphone-Brille Google Glass sind sehr strikt gehalten: So dürfen Besitzer der Brille sie weder weiterverkaufen noch verleihen, heißt es in Googles Bestimmungen. Damit möchte Google vermutlich verhindern, dass Käufer der ersten limitierten Auflage sie gewinnbringend auf den üblichen Online-Plattformen weiterverkaufen. Die Auflage Google Glass nicht weiter zu verleihen, sorgt allerdings für Unmut. Zumal Google sich bei Verletzung der Nutzungsbedingungen den Ausschluss der jeweiligen Nutzer von den entsprechenden Diensten vorbehält.

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“Sie dürfen Google Glass nicht weiterverkaufen bzw. verleihen oder ihr Gerät an Dritte weitergeben”, heißt es in Googles Nutzungsbedingungen. In den nächsten Sätzen droht Google bei Zuwiderhandlungen mit dem Ausschluss von Googles Diensten und schließt Rückerstattungen direkt aus.

In Deutschland dürften derartige Nutzungsbedingungen für Google Glass allerdings rein rechtlich auf sehr dünnem Eis stehen. Für das fertige Endprodukt dürfte Google die rigiden Bestimmungen aber wohl ohnehin nicht anlegen.

Quelle: Electronista

André Westphal

Redakteur

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