In der EU gilt bald der sogenannte Digital Markets Act (DMA). Der regelt vor allem, wie mit sogenannten Gatekeepern umgegangen wird. Das sind Unternehmen, die über eine besondere Marktmacht verfügen und daher den Wettbewerb entscheidend beeinflussen können. Bis Montag hatten Firmen Zeit, um sich selbstständig bei der EU-Kommission als potenzielle Gatekeeper zu erkennen zu geben. Sieben Konzerne sind jener Aufforderung nachgekommen.
Um als Gatekeeper zu gelten, gibt es mehrere Voraussetzungen. Die jeweiligen Firmen müssen in mindestens drei Mitgliedsstaaten aktiv sein und einen Marktwert von 75 Mrd. Euro haben oder aber innerhalb der letzten drei Jahre mindestens jährlich 7,5 Mrd. Euro umgesetzt haben. Ebenfalls müssen sie auf mindestens monatlich 45 Mio. aktive Endbenutzer in der EU kommen sowie 10.000 jährlich aktive Business-Nutzer innerhalb der letzten drei Jahre. Die Kommission bezieht Plattformen wie soziale Netzwerke, Betriebssysteme, aber auch Suchmaschinen ein.
Als potenzielle Gatekeeper haben sich bisher folgende Konzerne “geoutet”:
- Alphabet (Google)
- Amazon
- Apple
- ByteDance
- Meta
- Microsoft
- Samsung
Die EU-Kommission wird nun zunächst prüfen, ob es sich bei den Unternehmen wirklich um Gatekeeper handelt. Bis 6. September 2023 wird man die Firmen über die Entscheidungen unterrichten. Sollten die Unternehmen tatsächlich als Gatekeeper eingestuft werden, greifen für sie spezielle Regeln.
- Sie dürfen dann Nutzer nicht mehr in ihr Ökosystem „einsperren“.
- Sie dürfen nicht entscheiden, welche Apps auf ihren Geräten vorinstalliert sein müssen und welchen App-Store Kunden benutzen müssen.
- Sie dürfen sich selbst und den eigenen Produkten keine Vorteile verschaffen, indem sie diese anders behandeln als Konkurrenzprodukte.
- Ihre Messaging-Apps müssen mit denen anderer Unternehmen vernetzbar sein.
Laut der EU-Kommission werde man mit diesen Regularien den Wettbewerb und Innovationen fördern. Zuvor gab es natürlich durch Unternehmen wie Apple viel Kritik am DMA. So wäre der Hersteller aus Cupertino dann beispielsweise gezwungen, an seinen iPhones die Installation von Apps aus Drittanbieter-Stores zuzulassen. Dagegen hat man sich bisher mit Händen und Füßen gewehrt.
Quelle: EU-Kommission
Neueste Kommentare
14. Januar 2025
14. Januar 2025
31. Dezember 2024
28. Dezember 2024
27. Dezember 2024
27. Dezember 2024